Wien – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Zuge seiner Prüfung der Corona-Maßnahmen nun Fragen an das Gesundheitsministerium übermittelt. In erster Linie wollen die Höchstrichter wissen, inwieweit jene Verordnungen gerechtfertigt waren, die den Lockdown und die 2G-Regel umfassten. Der Fokus liegt dabei auf den Belastungen des Gesundheitssystems, an die die Maßnahmen ja gekoppelt waren.

Es ist üblich, dass der VfGH in Prüfverfahren Fragen an den Gesetzgeber stellt, so auch in diesem, „zur Vorbereitung einer allfälligen mündlichen Verhandlung“. Bis zum 18. Februar hat das Ministerium Zeit, Auskünfte auf die insgesamt zehn Fragenkomplexe zu übermitteln, die an das Ressort sowie dessen Rechtsvertreter ergangen sind. Beim VfGH waren zuvor etliche Beschwerden gegen die Verordnungen eingelangt.