Recht

Ist Spotify im Geschäft legal? Die klare Antwort – und was stattdessen geht

Es ist die naheliegendste Lösung der Welt: Handy an die Anlage, Playlist starten, fertig. Und es ist die Lösung, die in österreichischen Betrieben am häufigsten anzutreffen ist. Nur ist sie leider nicht zulässig – aus zwei ganz unterschiedlichen Gründen.

8 Min. Lesezeit Geprüft am 21. August 2026

Die kurze Antwort

Nein, Spotify Premium darf nicht in Ihrem Geschäft, Lokal oder Salon laufen. Das ist kein juristischer Graubereich und keine Auslegungsfrage, sondern steht so in Spotifys eigenen Bedingungen. Der Dienst ist ausschließlich für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke lizenziert.

Im Support-Bereich formuliert Spotify das unmissverständlich: Der Dienst dürfe nicht öffentlich aus einem Betrieb heraus wiedergegeben werden – genannt werden dabei ausdrücklich Bars, Restaurants, Schulen, Geschäfte, Salons, Tanzstudios und Radiosender. Für kommerzielle Umgebungen verweist Spotify auf den Partnerdienst Soundtrack Your Brand.

Der häufigste Irrtum

„Ich zahle doch für Premium, also darf ich die Musik auch nutzen.“ Das Abo bezahlt Ihnen den Zugang zum Katalog für den privaten Gebrauch. Es enthält keinerlei Rechte für die öffentliche Wiedergabe. Ein höherpreisiges Consumer-Abo ändert daran nichts – auch Duo, Family und Student sind gleichermaßen auf die private Nutzung beschränkt.

Zwei getrennte Probleme

Der entscheidende Punkt, den fast alle übersehen: Es geht hier um zwei völlig unabhängige Rechtsverhältnisse. Beide müssen erfüllt sein, und das eine heilt das andere nicht.

Was jeweils geregelt wird
EbeneVerhältnis zwischenWas geregelt wird
NutzungsbedingungenIhnen und Spotifyob Sie den Dienst überhaupt in diesem Kontext verwenden dürfen
UrheberrechtIhnen und den Rechteinhabern (vertreten durch AKM, LSG, Austro Mechana)ob Sie geschützte Musik öffentlich aufführen dürfen

Daraus folgt eine Konstellation, die viele überrascht: Selbst wenn Sie eine gültige und vollständig bezahlte AKM-Lizenz haben, verstoßen Sie weiterhin gegen Ihren Vertrag mit Spotify, wenn Sie den Dienst im Betrieb einsetzen. Und umgekehrt: Ein B2B-Streamingdienst nimmt Ihnen die AKM-Pflicht nicht ab, solange er lizenzpflichtige Musik ausspielt.

Was in Spotifys Bedingungen steht

Spotify räumt seinen Nutzerinnen und Nutzern in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen ein beschränktes, nicht exklusives und widerrufliches Recht ein, die Dienste und Inhalte zu nutzen – und zwar für eigene persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke. Diese Formulierung ist der Kern.

„Nicht-kommerziell“ bedeutet dabei nicht „ich verkaufe keine Musik“. Es bedeutet: nicht im Rahmen einer Erwerbstätigkeit. Ein Café, das Getränke verkauft und dabei Musik spielt, verfolgt einen Erwerbszweck – die Musik ist Teil der gewerblichen Leistung. Genau deshalb nennt Spotify Restaurants und Geschäfte namentlich.

Bei Verstößen behält sich Spotify vor, Konten zu sperren. In der Praxis passiert das selten proaktiv, aber es ist die vertraglich vorgesehene Konsequenz – und im Fall einer Kontrolle wäre das nicht das größte Problem.

Die AKM-Frage bleibt trotzdem

Wer Spotify im Betrieb abspielt, hat in aller Regel auch die Musiknutzung nicht bei der AKM angemeldet – weil die Logik lautet: „Ich zahle ja schon für die Musik.“ Das ist der teurere der beiden Fehler.

Die Musikwiedergabe in einem Gewerbebetrieb mit wechselndem Publikum ist eine öffentliche Aufführung nach § 18 UrhG und damit bewilligungspflichtig – unabhängig davon, aus welcher Quelle die Musik kommt. Ob CD, Radio, Festplatte oder Streamingdienst spielt für die Entgeltpflicht keine Rolle. Es beeinflusst nur die Höhe der Zuschläge.

Der doppelte Tarif

Das Urheberrechtsgesetz erlaubt es der AKM, bei nicht rechtzeitig gemeldeter Dauernutzung den doppelten autonomen Tarif vorzuschreiben und zusätzlich Kontrollspesen zu verrechnen. Der autonome Tarif liegt bereits über dem günstigeren Gesamtvertragstarif, der für WKO-Mitglieder gilt. Eine Nachforderung kann damit ein Vielfaches dessen betragen, was bei ordentlicher Anmeldung fällig gewesen wäre.

Was wäre die reguläre Gebühr?

Bevor Sie über Alternativen nachdenken, hilft eine Zahl: Der Spar-Rechner zeigt, was die ordnungsgemäße Lizenzierung Ihres Betriebs pro Jahr kosten würde.

Ersparnis berechnen

Was praktisch passieren kann

Die AKM beschäftigt Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die Betriebe besuchen. Das ist keine Razzia, sondern Routine – und in der Regel führt ein Besuch schlicht zur Anmeldung und einer Rechnung. Die unangenehmen Fälle sind die, in denen rückwirkend abgerechnet wird.

Realistische Auslöser für eine Prüfung:

  • Routinebesuch des zuständigen AKM-Außendienstes in Ihrer Region
  • Ein Hinweis aus dem Umfeld – Mitbewerb, ehemalige Mitarbeitende, Gäste
  • Ihre eigene Website oder Social-Media-Präsenz, auf der Live-Musik oder Events beworben werden
  • Eine Gewerbeanmeldung oder Betriebsanlagengenehmigung, die zur Nachfrage führt

Hinzu kommt ein Aspekt, der selten bedacht wird: Ein Handy oder Tablet an der Anlage ist keine Betriebslösung. Es geht der Akku aus, jemand nimmt es mit, mitten im Abendservice läuft plötzlich Werbung, weil das Abo abgelaufen ist. Der rechtliche Aspekt ist das eine – der Betriebsalltag das andere.

Vier legale Wege

1. Radio

Die günstigste legale Variante. Sie melden die Musiknutzung bei der AKM an und zahlen den Tarif für Radiodarbietung – 23 % LSG-Zuschlag plus 5,40 € pro Jahr für die Literar-Mechana und den VVAT-Beitrag. Kein Kopierentgelt. Der Nachteil ist offensichtlich: Sie haben keine Kontrolle über Musikauswahl, Tempo oder Werbeunterbrechungen.

2. Gewerblicher Streamingdienst mit lizenzpflichtigem Katalog

Anbieter, die Musik für den kommerziellen Einsatz lizenzieren. Sie bekommen kuratierte Playlists und eine saubere Vertragsgrundlage gegenüber dem Anbieter – die AKM-Gebühren fallen jedoch weiterhin an, weil die Musik geschützt bleibt. Sie zahlen also zweimal: an den Dienst und an die Verwertungsgesellschaften.

3. Professionelle Betriebsbeschallung mit lizenzpflichtiger Musik

Ein Dienstleister übernimmt Technik, Playlist-Kuratierung und Lizenzabwicklung. Sie behalten den vertrauten Chart-Katalog, haben aber einen Ansprechpartner und korrekte Meldungen. Die Gebühren an AKM und LSG bleiben, werden aber richtig berechnet – was bei falsch gemeldeten Flächen oder Frequenzen oft schon eine Ersparnis ist.

4. Lizenzfreie Musik

Der einzige Weg, bei dem die laufenden Gebühren tatsächlich vollständig entfallen. Die Musik stammt von Urheberinnen und Interpreten, die nicht bei AKM, LSG oder Austro Mechana gemeldet sind. Damit gibt es keine Rechteinhaber, die von diesen Gesellschaften vertreten werden – die Entgeltpflicht entfällt nicht durch einen Trick, sondern weil der Anknüpfungspunkt fehlt. Der Kompromiss: Sie hören keine Chart-Hits.

Welcher Weg passt zu Ihnen?

Entscheidungshilfe
Ihre SituationSinnvollste Option
Ein Standort, Musik ist NebensacheRadio anmelden – günstig und unkompliziert
Chart-Hits sind für Ihr Konzept wesentlichProfessionelle Beschallung mit lizenzpflichtigem Katalog
Kosten sollen planbar und niedrig seinLizenzfreie Musik
Mehrere Standorte, einheitlicher AuftrittLizenzfreie Musik mit zentraler Steuerung
Neugründung, noch nichts gemeldetVor Inbetriebnahme klären – spart den doppelten Tarif

Wenn Sie unsicher sind, welche Variante zu Ihrem Betrieb passt: Der Vergleich braucht meist nur zwei Zahlen – Ihre aktuellen Lizenzkosten und die Kosten einer Alternative. Unser Spar-Rechner liefert die erste, ein kurzes Gespräch die zweite.

Mehr zur Frage, wann Musik überhaupt gebührenpflichtig ist, lesen Sie in AKM-frei oder AKM-pflichtig – was gilt wann? Wie die konkreten Kosten in der Gastronomie aussehen, zeigt der AKM-Kosten-Ratgeber Gastronomie.

Häufige Fragen

Nein. Spotify hält in seinen Nutzungsbedingungen fest, dass der Dienst ausschließlich für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke bestimmt ist. Im hauseigenen Support-Artikel nennt Spotify Bars, Restaurants, Schulen, Geschäfte und Salons ausdrücklich als Orte, an denen die öffentliche Wiedergabe nicht zulässig ist. Das gilt auch für das kostenpflichtige Premium-Abo.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 21. August 2026 wieder und dient der allgemeinen Orientierung. Tarife der Verwertungsgesellschaften werden regelmäßig angepasst, die Einstufung Ihres Betriebs erfolgt im Einzelfall. Wir sind keine Rechtsberatung – für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die AKM, Ihre Wirtschaftskammer oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.

Rechnen Sie nach, was Sie sich sparen können

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