Warum Salons überhaupt zahlen
Die Frage taucht regelmäßig auf: Warum soll ein Friseursalon Gebühren zahlen, wenn dort ohnehin nur ein Radio läuft und die Kundin nach 45 Minuten wieder geht? Die Antwort steckt in § 18 des Urheberrechtsgesetzes. Eine Aufführung ist immer dann öffentlich, wenn sie im Rahmen eines gewerblichen Betriebs mit wechselndem Publikum stattfindet. Die AKM nennt Friseurbetriebe explizit als Beispiel – gemeinsam mit Handel, Gastronomie, Fitnessstudios und Arztpraxen.
Entscheidend ist nicht, wie viele Menschen zuhören oder ob überhaupt jemand bewusst zuhört. Entscheidend ist, dass Ihr Salon kein privater Raum ist. Damit ist die Musiknutzung bewilligungs- und entgeltpflichtig – und zwar vor der ersten Inbetriebnahme, nicht erst, wenn die AKM anklopft.
Der Flächentarif – alle Stufen
Für Ladenlokale, also auch für Friseur-, Kosmetik- und Nagelstudios, rechnet die AKM nach bespielter Fläche ab. Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtkosten pro Jahr für Radio- und CD-Nutzung. Enthalten sind bereits das AKM-Aufführungsentgelt, 23 % LSG, die Literar-Mechana und der VVAT-Beitrag von 5 % – sowie der Vorauszahlungsrabatt von 20 % bei jährlicher Zahlung.
| Bespielte Fläche | AKM-Entgelt pro Monat | Gesamtkosten pro Jahr |
|---|---|---|
| bis 50 m² | 11,31 € | 145,86 € |
| bis 100 m² | 22,62 € | 286,08 € |
| bis 200 m² | 33,93 € | 426,32 € |
| bis 300 m² | 45,24 € | 566,54 € |
| bis 400 m² | 56,55 € | 706,77 € |
| bis 500 m² | 67,86 € | 847,00 € |
| bis 600 m² | 79,17 € | 987,22 € |
| bis 700 m² | 90,48 € | 1.127,45 € |
| bis 800 m² | 101,79 € | 1.267,67 € |
| bis 900 m² | 113,10 € | 1.407,89 € |
Quelle: Tarif-Info-Service AKM/VVAT für VVAT- bzw. WKO-Mitglieder, gültig ab 01.11.2025. Alle Beträge exkl. USt., inkl. 20 % Vorauszahlungsrabatt.
Für die meisten Salons ist die erste oder zweite Stufe relevant. Ein klassischer Einzelsalon mit drei bis fünf Bedienplätzen liegt typischerweise zwischen 60 und 120 m² – also bei rund 286 € pro Jahr, wenn Radio läuft. Das klingt überschaubar. Es wird interessant, sobald mehrere Standorte im Spiel sind oder die Musik nicht aus dem Radio kommt.
Rechenbeispiel: Salon mit 90 m²
Ein Salon mit 90 m² bespielter Fläche, Musik über eine MP3-Playlist vom Rechner an der Kasse. Das ist die Konstellation, die wir in der Praxis am häufigsten sehen – und die teuerste unter den vermeintlich einfachen Lösungen.
Salon 90 m², Musik von Festplatte/MP3
- AKM-Entgelt (Stufe 51–100 m²): 22,62 € × 12
- 271,44 €
- abzüglich 20 % Vorauszahlungsrabatt
- − 54,29 €
- AKM-Entgelt nach Rabatt
- 217,15 €
- LSG: 23 % vom AKM-Entgelt nach Rabatt
- ca. 49,94 €
- Kopierentgelt LSG + Austro Mechana (31 %, min. 113,88 €)
- ca. 113,88 €
- VVAT-Beitrag 5 % auf AKM- und LSG-Entgelt
- ca. 13,35 €
MP3 vom Rechner erhöht die Rechnung um rund 40 Prozent
Derselbe Salon zahlt mit Radio rund 286 € pro Jahr, mit MP3-Playlist rund 394 €. Der Grund ist das Kopierentgelt: Musik auf einer Festplatte zu speichern ist urheberrechtlich eine Vervielfältigung – auch wenn die Titel von legal gekauften CDs stammen. Dafür fallen 31 % des AKM-Entgelts an, mindestens aber 113,88 € pro Jahr bei Betrieben über 50 m².
Dazu kommt: Die Vervielfältigungslizenz gilt für maximal 2.500 Titel. Wer eine größere Sammlung bespielt, ist außerhalb der Lizenz – unabhängig davon, wie viel bezahlt wurde.
Ihre Fläche, Ihre Zahl
Geben Sie im Spar-Rechner Ihre bespielte Fläche ein und sehen Sie die Jahreskosten für Ihren Salon – und was mit lizenzfreier Musik davon wegfällt.
Welche Fläche zählt wirklich?
Hier liegt der teuerste Irrtum. Maßgeblich ist die bespielte Fläche – also der Bereich, in dem die Musik hörbar ist und in dem sich Kundinnen und Kunden aufhalten. Nicht die Mietfläche, nicht die Nutzfläche aus dem Mietvertrag, nicht die Gesamtquadratmeter aus der Betriebsanlagengenehmigung.
Nicht mitzuzählen sind in der Regel:
- Lagerräume ohne Lautsprecher
- Personalräume, in denen keine Kundinnen und Kunden verkehren
- Ein Büro oder Backoffice ohne Beschallung
- Sanitärbereiche, sofern nicht eigens beschallt
Der Unterschied ist bares Geld. Ein Salon, der 105 m² Mietfläche gemeldet hat, aber nur 85 m² tatsächlich bespielt, rutscht eine Tarifstufe nach oben und zahlt rund 140 € pro Jahr zu viel. Über zehn Jahre sind das 1.400 €, die niemand je zurückfordert – weil niemand nachrechnet.
Einmal nachmessen lohnt sich
Nehmen Sie Ihre letzte AKM-Rechnung zur Hand und vergleichen Sie die dort angesetzte Fläche mit dem, was Sie tatsächlich beschallen. Weicht sie ab, melden Sie die Korrektur an die zuständige AKM-Zweigstelle – die Kontaktdaten stehen auf Ihrer Rechnung. Die Anpassung wirkt für die Zukunft und ist mit einem Schreiben erledigt.
Die Musikquelle entscheidet mit
Neben der Fläche bestimmt die Herkunft der Musik, welche Zuschläge auf das AKM-Entgelt aufschlagen:
| Quelle | Zusätzlich zum AKM-Entgelt |
|---|---|
| Radio | 23 % LSG · 5,40 €/Jahr Literar-Mechana · 5 % VVAT |
| Gekaufte CD | 23 % LSG · 5 % VVAT |
| MP3 / Festplatte / PC | 31 % Kopierentgelt (min. 113,88 €/Jahr über 50 m²) · 23 % LSG · 5 % VVAT |
| Selbstbespielter Tonträger | 70 % Austro Mechana · 39 % LSG · 5 % VVAT |
| Fernseher im Wartebereich | 11,31 €/Monat AKM je Bildschirm · 11,31 €/Monat Literar-Mechana · 2 % LSG · 5 % VVAT |
Quelle: Tarif-Info-Service AKM/VVAT, gültig ab 01.11.2025.
Bemerkenswert ist die letzte Zeile. Ein einziger Fernseher im Wartebereich kostet über 22 € pro Monat an AKM und Literar-Mechana – also mehr als 270 € pro Jahr, und damit möglicherweise mehr als die Hintergrundmusik im gesamten Salon. Wer den Bildschirm ohnehin nur für Produktwerbung oder das eigene Programm nutzt, sollte prüfen, ob Fernsehempfang überhaupt nötig ist. Eine Digital-Signage-Lösung mit eigenem Content löst dieses Problem vollständig.
Mehrere Salons: die Rechnung ändert sich
Die Lizenzentgelte fallen pro Standort an. Bei einem einzelnen Salon mit 90 m² sind rund 290 bis 395 € pro Jahr ein Kostenpunkt, über den man nicht lange nachdenkt. Bei acht Salons sind es zwischen 2.300 und 3.200 € pro Jahr – jedes Jahr, mit jährlicher Indexanpassung, ohne dass irgendein Gegenwert entsteht, der über „es läuft Musik“ hinausgeht.
Genau ab dieser Größe rechnet sich der Umstieg auf lizenzfreie Musik fast immer. Der zweite Effekt ist organisatorisch: Statt acht einzelner Verträge, acht Rechnungen und acht Meldungen bei jeder Änderung gibt es eine Lösung mit zentraler Steuerung. Wie so ein Rollout praktisch abläuft, beschreiben wir im Beitrag zu Musik im Mehrfilialbetrieb.
Drei Wege, weniger zu zahlen
1. Die Bemessungsgrundlage korrigieren
Nachmessen, welche Fläche wirklich beschallt wird, und die Meldung anpassen. Kostet ein Schreiben, wirkt dauerhaft. Prüfen Sie bei der Gelegenheit auch, ob Bildschirme gemeldet sind, die längst nicht mehr laufen.
2. Vorauszahlungsrabatt nutzen
20 % Ermäßigung auf das AKM-Entgelt bei Vorauszahlung für mindestens sechs oder zwölf Monate. Wer quartalsweise zahlt, verschenkt diesen Rabatt. Beim Literar-Mechana-Entgelt gibt es ihn allerdings nicht.
3. Auf lizenzfreie Musik umsteigen
Der einzige Weg, die laufenden Gebühren vollständig zu beenden. Lizenzfreie Musik stammt von Urheberinnen und Interpreten, die nicht bei AKM, LSG oder Austro Mechana gemeldet sind – damit gibt es keine Rechteinhaber, die diese Gesellschaften vertreten könnten, und die Entgeltpflicht entfällt. Was das genau bedeutet und wo die Grenzen liegen, klärt unser Beitrag AKM-frei oder AKM-pflichtig.
Wie eine professionelle Beschallung im Salon konkret aussieht – von der Playlist-Kuratierung bis zur Technik – zeigen wir auf unserer Seite Musik für Friseur & Kosmetik.
Häufige Fragen
Unter den Flächentarif, der auch für Handelsbetriebe gilt. Abgerechnet wird nach bespielter Fläche in Quadratmetern, nicht nach Kundenfrequenz. Das ist für Salons in der Regel günstiger als eine Frequenzabrechnung, weil die Verweildauer pro Kundin hoch, die Zahl der Personen im Raum aber gering ist.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 21. August 2026 wieder und dient der allgemeinen Orientierung. Tarife der Verwertungsgesellschaften werden regelmäßig angepasst, die Einstufung Ihres Betriebs erfolgt im Einzelfall. Wir sind keine Rechtsberatung – für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die AKM, Ihre Wirtschaftskammer oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.
